Hessen braucht endlich den Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Polizei

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung über einen dringlichen (!) Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beraten, der die Einsetzung eines/einer unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten zum Ziel hat.

In der Plenardebatte dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph:

„Am 30. Januar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag mit der Drucksache 20/2083 einen Gesetzentwurf über den Bürgerbeauftragen des Landes Hessen und den Landesbeauftragten für die hessische Polizei eingebracht. Ein Bürgerbeauftragter soll die Hemmschwelle senken, sich an staatliche Behörden und Institutionen zu wenden. Er soll nicht in eine Verwaltungshierarchie eingebunden sein, sondern die Möglichkeit haben, frei und unabhängig zu agieren.

Zudem soll nach unserer Auffassung der Bürgerbeauftragte in Personalunion Landesbeauftragter für die hessische Polizei werden. Gerade auch die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten brauchen eine Stelle, an die sie sich wenden können, außerhalb der Hierarchie des Innenministeriums – das haben die Vorgänge der letzten Monate im Umgang mit rechtsmissbräuchlich abgerufenen Daten, aber auch der Vorfall eines Polizeibeamten in Bischofheim gezeigt.

CDU und Grüne haben Monate gebraucht, um sich irgendwie zu einigen – und dann bringen sie ihren Kompromiss auch noch als Dringlichen Gesetzentwurf ein.

Die zentralen Unterschiede sind, dass die Koalitionsfraktionen einen Bürgerbeauftragten auf Vorschlag der Landesregierung wählen wollen, während unser Gesetzentwurf vorsieht, ihn aus der Mitte des Landtages zu wählen, was auch der Funktion und der Rolle des Landtages mehr entspricht. Die Amtszeit von fünf Jahren orientiert sich bei unserem Gesetzentwurf an der Wahlzeit des Landtages. Und bei der Besoldung wollen wir deutlich machen, dass der Beauftragte innerhalb der Behördenhierarchie nicht nur die Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters wahrnehmen soll.

Bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes hat Innenmister Beuth unmissverständlich erklärt, dass ein Polizeibeauftragter aus einer Sicht nicht notwendig sei, denn es gebe ja das Petitionsrecht sowie die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Wenn man sich jetzt den Entwurf der Regierungsfraktion anschaut, dann ist schon bemerkenswert, wie weitgehend sich die Grünen offensichtlich gegen die CDU und deren Innenminister durchgesetzt haben. Wobei dem nach den Polizeiskandalen der letzten Monate auch nichts Anderes übriggeblieben ist. Auf den Innenminister kam es in diesem Zusammenhang dann auch nicht mehr an.

Am 24. September wird die Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen stattfinden. Es wird endlich Zeit, dass ein Bürgerbeauftragter und ein Beauftragter für die hessische Polizei in Hessen installiert wird und dass diese Stelle unabhängig agieren kann. Wir hoffen, dass die Personalauswahl nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten entschieden wird. Da haben wir jedoch bei CDU und Grünen erhebliche Zweifel.“