Anliegen der Menschen mit Behinderung ernst nehmen – Weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf gefordert

Bild: Angelika Aschenbach

In der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) hat die stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Lisa Gnadl, ihre Kritik erneuert, dass der schwarzgrüne Gesetzentwurf mangelhaft sei und hinter den Erwartungen der Behindertenverbände zurückbleibe: „Die weitreichenden Forderungen insbesondere seitens der Behindertenverbände aus der parlamentarischen Anhörung werden nicht aufgegriffen. Es fehlt am Mut zu einer vollständigen und konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenkonvention.“

Gemessen am Status quo bringe der von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zwar einige Verbesserungen, etwa durch die Beweislastumkehr bei der Barrierefreiheit oder einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten, er bleibe allerdings halbherzig und unverbindlich.

„Mit unserem Änderungsantrag greifen wir notwendige Forderungen auf, etwa in Hinblick auf barrierefreie IT-Arbeitsplätze in den öffentlichen Verwaltungen, dem Mitführen von Assistenzhunden und den Hilfen für Menschen mit mehreren Sinnesbeeinträchtigungen wie z.B. für taubblinde Menschen. Notwendig ist auch das Wahlrecht, in welcher Wohnform Menschen mit Behinderung leben möchten. Hier geht es schließlich um einen essentiellen Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens“, führt die sozialpolitische Sprecherin die Forderungen aus.

„Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle und der Wahl eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung durch den Landtag stärken wir die Rechte der Betroffenen. Wir wollen einen unabhängigen und weisungsungebundenen Landesbeauftragten, um die Interessen der Menschen mit Behinderung besser durchsetzen zu können“, so Gnadl. Hierfür sei es auch notwendig, die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Inklusionsbeirates sollen nach Vorstellung der SPD auch eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten und der Inklusionsbeirat solle mehrheitlich aus unmittelbar Betroffenen, also mehrheitlich aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zusammengesetzt sein. „Sie sind es schließlich, die persönlich im Alltag mit den großen und kleinen Barrieren, mit großen und kleinen Benachteiligungen zu kämpfen haben. Daher wollen wir diesen Betroffenen selbst mehr Stimmgewicht verleihen, indem wir im Gesetz festlegen, dass sie die Mehrheit der Mitglieder im Integrationsbeirat stellen sollen“, erläutert Gnadl die geforderte Änderung.

Der Änderungsantrag der SPD sehe weiter eine verbindliche Einbeziehung der kommunalen Ebene bei den Vorgaben und der Beachtung der Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Gnadl dazu: „Wenn Sie aber wirkliche Gleichstellung wollen, dann wird das nicht ohne die Kommunen gehen und dann wird das – ehrlicher Weise – auch nicht zum Nulltarif zu haben sein, sondern braucht die finanzielle Unterstützung seitens des Landes. Schwarz-grün muss Farbe bekennen, ob eine effektive Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gewollt ist. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung eine möglichst gleiche Teilnahme an der Gesellschaft und am öffentlichen Leben zu ermöglicht wird“, so Gnadl.