Dieter Franz: Massive Kritik führt zu Veränderungen am Gesetzesentwurf der Landesregierung

 

 

Der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Franz, zeigte sich zufrieden mit den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes der schwarzgrünen Landesregierung zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) und des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Franz sagte dazu nach der gestrigen Sitzung des Innenausschusses: „Für die Feuerwehren ist es eine gute Entscheidung, dass das Gesetz durch die massive Kritik auf den letzten Drücker doch noch geändert wurde. Die Hartnäckigkeit und konstruktive Kritik hat damit eine breite Zustimmung aller Fraktionen möglich gemacht.“

Die Vorschläge von Innenminister Peter Beuth zur Änderung des Paragraphen 34 HBKG, der Ausrufung des Katastrophenfalles, hätten schon im Vorfeld zu massiver Kritik seitens der Landräte, Oberbürgermeister und Hilfsorganisationen geführt. Die geplante Änderung sah vor, dass die Feststellung des Katastrophenfalls nur noch im Einvernehmen zwischen den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten mit dem Innenministerium hätte erfolgen können. Die Ausrufung des Katastrophenfalles lag bisher in der alleinigen Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. „Daher hatte sich ein massiver Protest gegen diese Regelung aufgebaut, weil dies als Misstrauen und mangelnde Kompetenz vor Ort verstanden wurde. Der Protest manifestierte sich in zahlreichen Resolutionen gegen die Neuregelung, der unter anderem auch parteiübergreifend zu einem einstimmigen Votum aller Landräte in Hessen führte. Die Kritik setzte sich auch in der Anhörung zum HBKG im Innenausschuss am 07. Juni fort. Der Hessische Landkreistag formulierte nochmals seine Empörung und Verwunderung und auch der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes benutzte den Begriff der ‚politischen Einschränkung‘“, so der SPD-Abgeordnete.

Ein weiterer massiver Kritikpunkt sei die Tatsache gewesen, dass den Feuerwehren bei der Bestellung von hauptamtlichen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbrandinspektoren keine wirkliche demokratische Beteiligung am Verfahren eingeräumt wurde. Nach dem Gesetzentwurf sollte lediglich bei der Personalbesetzung eine Anhörung der Feuerwehren erfolgen. Ein mehr als schwaches Beteiligungsrecht, das zu Recht den Widerstand der Feuerwehren hervorrief.

Die SPD-Fraktion habe diese beiden wesentlichen Punkte bereits frühzeitig in einen Änderungsantrag aufgenommen und in die parlamentarische Debatte eingebracht.

Die Regierungskoalition habe jetzt durch ihren Änderungsantrag auf die nicht nachlassende Kritik reagieren müssen und habe noch rechtzeitig die Notbremse gezogen. „So ist in Paragraph 34 HBKG zwar immer noch der Begriff ‚im Einvernehmen‘ enthalten, aber mit der Ausnahmeregelung im Hinblick auf ‚Gefahr im Verzug‘. Wenn man allerdings weiß, wie restriktiv die Anforderungen an die Ausrufung eines Katastrophenfalles sind, dann kommt dies in der Praxis eigentlich genau dem nach, was vorher schon Gesetzeslage war. Neu aufgenommen wurde Paragraph 12 Absatz 4 HBKG, in dem allen kreisangehörige Gemeinden in ihren Feuerwehrsatzungen mit Zustimmung der Mehrheit der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Funktion des Gemeinde- beziehungsweise Stadtbrandinspektors hauptamtlich besetzen können. In diesen Fällen ist aus den Reihen der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ein Sprecher zu wählen, der ihre Interessen wahrnimmt. Die Besetzung erfolgt durch den Gemeindevorstand mit Zustimmung der Mehrheit der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Damit wurden indirekt die Forderungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion übernommen und zudem auf die erneute Kritik in der Anhörung reagiert“, sagte Franz.